EASA ATPL Package (former JAA) VFR Communications (German)

VFR Communications (German)

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Sample Question: VFR Communications (German)

Question 8145
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Welche zwischenstaatliche Organisation hat für den weltweiten Flugfunkdienst besondere Bedeutung?
A
NATO
B
UIT
C
IATA
D
UNESCO

VFR-Sprechfunk (Deutsch): Grundlagen, Verfahren und Phraseologie

Der VFR-Sprechfunk in Deutschland basiert auf ICAO-Standards, EASA-Regularien (z. B. SERA) und nationalen Vorschriften. Für die ATPL- und PPL-Ausbildung ist sichere, standardisierte Phraseologie essenziell, um Verfahren, Freigaben und Verkehrsinformationen klar zu übermitteln. Dazu gehören korrekte Frequenznutzung (z. B. Turmfrequenzen im VHF-Band), eindeutige Bestätigungen (Readbacks) sowie das Verständnis von Navigations- und Peilbegriffen wie Q-Gruppen. Auch Kenntnisse über Bordfunkanlagen und -systeme wie SSR-Transponder, VOR und ADF sind prüfungs- und praxisrelevant.

Die Einleitungsanfrage beim ersten Kontakt folgt dem Schema Bodenstelle – Rufzeichen des Luftfahrzeugs (z. B. „Aachen INFO DELID“). Bestätigungspflichtig sind insbesondere Betriebspiste, QNH, SSR-Mode/Code, Freigaben sowie Anweisungen zu Kurs, Höhe, Geschwindigkeit und Frequenzwechsel. Luftdruckwerte für die Höhenmessereinstellung müssen immer wörtlich wiederholt werden. Für Korrekturen wird das Wort „BERICHTIGUNG“ genutzt (z. B. „QNH 1003 BERICHTIGUNG QNH 1002“). Eine ständige Hörbereitschaft ist u. a. im Luftraum C vorgeschrieben. Der SSR-Transponder ist in Luftraum E oberhalb 5000 ft MSL oder 3500 ft GND (je nachdem, was höher ist) unaufgefordert auf Mode A/C/S Code 7000 zu schalten. Bei Einflug in die Kontrollzone (CTR) sind Freigaben zwingend; fällt danach das Funkgerät aus, wird der Flug gemäß der erteilten Freigabe fortgesetzt. Die 121,500 MHz ist die internationale Notfrequenz; Lichtsignale bleiben als Rückfallebene relevant (z. B. rotes Blinksignal am Boden: Landefläche räumen).

Funk und Navigation greifen im Ausbildungsalltag ineinander: VOR arbeiten im Bereich 108,000–117,975 MHz. Q-Gruppen sind standardisierte Peilangaben: QDR ist die missweisende Funkstandlinie von der Station, QDM der missweisende Steuerkurs zur Station. Erhält man z. B. QDM 225°, befindet sich das Luftfahrzeug nordöstlich der Station. Beim ADF zeigt das RBI den Winkel zwischen Flugzeuglängsachse und der Richtung zum eingestellten NDB (relative Peilung). VHF-Verbindungen sind grundlegend line-of-sight: Eine problemlose Verbindung zur Bodenfunkstelle (z. B. TURM 118,250 MHz) ist in ausreichender Höhe und Stationsnähe zu erwarten.

Zur Platzverkehrsphraseologie gehören standardisierte Meldungen in der Platzrunde und auf dem Rollfeld; der Begriff Flugplatzverkehr umfasst beides. Meldepunkte können obligatorisch oder „auf Anforderung“ (Bedarfsmeldepunkte) sein und werden entsprechend benutzt. Verkehrsregeln sind funktionskritisch: Nähern sich ein Motorflugzeug und ein Segelflugzeug auf Gegenkurs, weichen beide nach rechts aus. Formalitäten runden das Bild ab: Zeitangaben können, wenn verwechslungsfrei, zweistellig in Minuten übermittelt werden, und in Deutschland ist für die Funkstelle „RÜCKHOLER“ kein Flugfunkzeugnis erforderlich. All diese Verfahren und Begriffe sind fester Bestandteil der VFR-Kommunikation und werden in Prüfungen sowie im täglichen Flugbetrieb erwartet.

Was diese Fragenbank abdeckt

  • Standardphraseologie: Einleitungsanruf, Readbacks, Korrekturen, Zeitübermittlung
  • Frequenz- und Notfallthemen: Turm-/Info-Frequenzen, 121,500 MHz, Lichtsignale, Funkstörung
  • Navigations- und Peilbegriffe: VOR-Frequenzen, QDR/QDM, ADF/RBI-Interpretation
  • Transponder- und Luftraumanforderungen: SSR-Mode/Code, 7000 in Luftraum E, Hörbereitschaft in Luftraum C
  • Platzverkehr und Verfahren: Platzrunde, Rollfeld, Meldepunkte, Ausweichregeln
  • Regulatorische Grundlagen für ATPL/PPL: anwendbare aviation regulations, Verfahren und relevante aircraft systems